ISU weist Walijewas Einspruch ab – Comeback weiter blockiert
von belmedia Redaktion Allgemein Europa Magazine nachrichtenticker.ch News Orte Schweiz Sport Sport & Spiel sportaktuell.ch Themen Wintersport Ⳇ Verbreitung
Kamila Walijewas geplante Rückkehr auf die internationale Eiskunstlauf-Bühne ist vorerst gescheitert. Die International Skating Union hat nach einer erneuten Prüfung entschieden, dass die 20-jährige Russin die Voraussetzungen für einen Start als neutrale Athletin nicht erfüllt. Walijewa kann den Entscheid nun noch vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS anfechten.
Die ISU bestätigte am Donnerstag, dass Walijewa auch nach der zweiten Prüfung keinen Status als Individual Neutral Athlete erhält. Damit darf sie trotz ihrer inzwischen abgelaufenen vierjährigen Dopingsperre vorerst nicht an internationalen ISU-Wettbewerben teilnehmen.
Die Frage nach der Rückkehr russischer und belarussischer Sportler beschäftigt derzeit mehrere internationale Verbände. Auch die FIS lässt russische und belarussische Athleten wieder unter strengen Neutralitätsbedingungen starten.
ISU bestätigt Entscheid gegen Walijewa
Walijewa hatte zunächst die formalen Voraussetzungen für einen neutralen Status erfüllt. Nach einer anschliessenden Überprüfung wurde ihr die Startberechtigung jedoch wieder entzogen.
Nun liegt auch das Resultat der erneuten Prüfung vor. Nach Angaben der ISU erfüllt Walijewa die Anforderungen für eine Teilnahme als neutrale Einzelathletin nicht.
Betroffen sind neben ihr auch der russische Eiskunstläufer Mark Kondratiuk sowie das Eistanzpaar Alexandra Stepanova und Ivan Bukin. Alle vier waren bei den Olympischen Winterspielen 2022 in Peking am Start.
Die ISU veröffentlichte keine individuellen Begründungen für die Ablehnungen. Solange weitere Rechtsmittel möglich sind, will der Weltverband zu den einzelnen Fällen keine zusätzlichen Angaben machen.
CAS bleibt als letzte Möglichkeit
Für Walijewa ist das Verfahren noch nicht endgültig abgeschlossen. Die betroffenen Athletinnen und Athleten können den Entscheid innerhalb von drei Wochen beim Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne anfechten.
Damit könnte der Fall erneut in der Schweiz landen. Bereits Walijewas Dopingsperre beschäftigte den CAS über einen langen Zeitraum.
Nach früheren Informationen der Associated Press war der Entzug des neutralen Status mit möglichen Verstössen gegen die politischen Neutralitätskriterien verbunden. Die ISU selbst hat jedoch nicht bestätigt, welches konkrete Kriterium Walijewa nicht erfüllt.
Die Regeln sehen unter anderem vor, dass russische und belarussische Athleten nicht im Militär oder in Sicherheitsorganen dienen dürfen. Ausgeschlossen werden können zudem Sportler, die an militärischen Operationen gegen die Ukraine beteiligt waren oder den russischen Angriffskrieg seit 2022 aktiv und öffentlich unterstützt haben.
Dopingsperre endete Ende 2025
Walijewas neuer Fall ist unabhängig von ihrer früheren Dopingsperre. Diese wurde vom CAS im Januar 2024 ausgesprochen und rückwirkend auf den 25. Dezember 2021 datiert.
Bei den russischen Meisterschaften war damals in einer Probe der verbotene Wirkstoff Trimetazidin nachgewiesen worden. Walijewa war zu diesem Zeitpunkt erst 15 Jahre alt.
Der positive Test wurde allerdings erst während der Olympischen Winterspiele 2022 in Peking öffentlich. Dort hatte Walijewa zunächst für das Russische Olympische Komitee am Teamwettbewerb teilgenommen und gehörte zu den grössten Stars der Spiele.
Der Fall entwickelte sich zu einer der grössten Dopingaffären der jüngeren olympischen Geschichte. Walijewa durfte nach einem damaligen Eilverfahren zunächst weiter an den Spielen teilnehmen, ehe der Fall später umfassend juristisch aufgearbeitet wurde.
2024 entschied der CAS schliesslich auf eine vierjährige Sperre ab dem Tag der positiven Probe. Gleichzeitig wurden ihre Wettbewerbsergebnisse aus dem Zeitraum der Sperre annulliert.
Die Sperre lief Ende Dezember 2025 aus. Sportrechtlich war Walijewa damit wieder grundsätzlich startberechtigt.
Neutraler Status wird zur neuen Hürde
Eine Rückkehr in internationale Wettbewerbe ist für russische Athleten derzeit jedoch nicht allein von sportlichen oder dopingrechtlichen Voraussetzungen abhängig.
Die ISU hatte russische und belarussische Sportler nach dem Angriff auf die Ukraine 2022 weitgehend von ihren Wettbewerben ausgeschlossen. Inzwischen können ausgewählte Athleten unter neutralem Status wieder teilnehmen.
Sie starten dabei ohne russische Flagge, Hymne oder andere nationale Symbole. Für die Saison 2026/27 wurde der Zugang ausgeweitet, gleichzeitig bleiben die persönlichen Neutralitätsprüfungen bestehen.
Walijewa gehört nun zu jener Gruppe, die diese Überprüfung nicht bestanden hat. Andere russische Eiskunstläufer sind dagegen unter neutralem Status bereits wieder bei internationalen Wettbewerben zugelassen.
Weiterer Rechtsstreit gegen die Schweiz
Parallel zum Streit um ihre internationale Startberechtigung führt Walijewa noch ein weiteres juristisches Verfahren.
Nach Angaben der Associated Press hat sie beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde gegen die Schweiz eingereicht. Dabei geht es um die frühere Entscheidung des Schweizerischen Bundesgerichts im Zusammenhang mit ihrer Dopingsperre.
Walijewas Anwälte hatten versucht, mit angeblich neuen Beweismitteln eine erneute Prüfung zu erreichen. Das Bundesgericht trat darauf nicht in der von ihr gewünschten Weise ein.
Dieses Verfahren hat keinen direkten Einfluss auf den nun verweigerten neutralen Status. Es zeigt jedoch, dass die juristische Aufarbeitung der Affäre auch Jahre nach den Winterspielen von Peking noch nicht abgeschlossen ist.
Für Walijewas sportliche Zukunft ist nun zunächst die Entscheidung über einen möglichen Gang vor den CAS entscheidend. Ohne erfolgreiche Anfechtung bleibt ihr internationales Comeback trotz abgelaufener Dopingsperre blockiert.
Quelle: belmedia-Redaktion
Bildquelle: Symbolbild – Titelbild – KI-generiert