3000 Franken Busse für Zürcher Schwingerverband

Der Zürcher Kantonale Schwingerverband ist vom Zentralvorstand des Eidgenössischen Schwingerverbandes mit einer Busse von 3000 Franken sanktioniert worden. Auslöser ist eine unzulässige nachträgliche Notenkorrektur am Zürcher Kantonalschwingfest vom 17. Mai 2026 in Mettmenstetten. Die Änderung beeinflusste die Rangliste und führte dazu, dass drei zusätzliche Kränze vergeben werden konnten.

Konkret wurde nach Abschluss des Wettkampfs die bereits festgesetzte Note eines Schwingers von 10,00 auf 9,75 Punkte reduziert. Dadurch wurde der 7. Rang mit 56,50 Punkten kranzberechtigt. Der Eidgenössische Schwingerverband hält fest, dass für diese Korrektur kein sachlicher Grund bestanden habe und auch das Einverständnis des betroffenen Schwingers die Änderung nicht rechtfertige.

Der ESV beurteilt den Verstoss als schwer und vorsätzlich. Bei der Festlegung der Busse wurde allerdings berücksichtigt, dass der Zürcher Kantonalverband den Vorfall selbst gemeldet, eingeräumt und bedauert hat. Gegen den Entscheid kann gemäss den Statuten des Eidgenössischen Schwingerverbandes Rekurs erhoben werden.

Notenkorrektur erst nach Ende des Wettkampfs

Der entscheidende Vorgang ereignete sich nicht während eines Ganges, sondern erst nach Abschluss des Zürcher Kantonalschwingfests in Mettmenstetten.

Eine bereits feststehende Maximalnote von 10,00 wurde nachträglich auf 9,75 Punkte reduziert. Diese Viertelnote hatte unmittelbare Auswirkungen auf die Schlussrangliste: Der siebte Rang mit 56,50 Punkten rückte dadurch in den kranzberechtigten Bereich.

In der Folge konnten drei zusätzliche Kränze abgegeben werden.

Nach den technischen Vorschriften des ESV sind nachträgliche Änderungen an einer Note nur unter klar definierten Voraussetzungen zulässig. Diese waren im vorliegenden Fall nach Beurteilung des Zentralvorstands nicht gegeben.

ESV spricht von gezieltem Eingriff in die Rangliste

Besonders schwer wiegt aus Sicht des ESV, dass die Änderung nicht aufgrund eines Bewertungsfehlers oder einer anderen sachlichen Korrektur vorgenommen wurde.

Der Zentralvorstand kommt vielmehr zum Schluss, dass damit die Ranglistenlage gezielt beeinflusst worden sei. Für den Verband sind die korrekte Anwendung der technischen Vorschriften, die Gleichbehandlung aller Schwinger und verlässliche Wettkampfergebnisse zentrale Voraussetzungen für die Glaubwürdigkeit des Schwingsports.

Entsprechend blieb der Vorgang nicht bei einer Ermahnung. Gegen den Zürcher Kantonalverband wurde eine Busse von 3000 Franken ausgesprochen.

Eine Sanktion gegen einen namentlich genannten einzelnen Kampfrichter oder Schwinger geht aus der veröffentlichten Mitteilung nicht hervor. Bestraft wurde der Zürcher Kantonale Schwingerverband.

Selbstmeldung wirkt sich auf Strafmass aus

Bei der Höhe der Sanktion berücksichtigte der ESV auch das Verhalten des Zürcher Verbandes nach dem Vorfall.

Der ZKSV meldete den Vorgang selbst, räumte den Verstoss ein und brachte sein Bedauern zum Ausdruck. Diese Punkte flossen zugunsten des Kantonalverbandes in die Beurteilung ein.

Der Fall fällt in ein für den Zürcher Schwingsport bedeutendes Jahr. Erst Anfang September fand mit dem Kilchberger Schwinget 2026 einer der prestigeträchtigsten Anlässe der gesamten Schwingsaison im Kanton Zürich statt.

Die Sanktion betrifft jedoch ausschliesslich den Vorgang am Kantonalschwingfest in Mettmenstetten vom 17. Mai.

Rekurs gegen Entscheid noch möglich

Rechtlich innerhalb des Verbands ist der Fall noch nicht zwingend abgeschlossen. Gemäss der veröffentlichten ESV-Mitteilung kann gegen den Entscheid nach den Statuten des Eidgenössischen Schwingerverbandes Rekurs erhoben werden.

Ob der Zürcher Kantonalverband diesen Weg beschreiten wird, geht aus der Mitteilung vom 6. Oktober nicht hervor.

Klar ist dagegen die Haltung des Zentralvorstands: Nachträgliche Eingriffe, mit denen Rangliste oder Kranzverteilung ohne zulässigen Korrekturgrund beeinflusst werden, sollen nicht toleriert werden.

🏆 DIE SANKTION IM ÜBERBLICK

  • Busse: 3000 Franken gegen den Zürcher Kantonalen Schwingerverband.
  • Auslöser: Nachträgliche Änderung einer Note von 10,00 auf 9,75 Punkte.
  • Folge: Rang 7 mit 56,50 Punkten wurde kranzberechtigt, wodurch drei zusätzliche Kränze vergeben werden konnten.
  • Status: Gegen den Entscheid kann gemäss ESV-Statuten Rekurs erhoben werden.
📊SCHLUSSGANG-WERTUNG 2026 – SCHLUSSRANGLISTE
Rang / Schwinger Punkte
1. Fabian Staudenmann 304
2. Nick Alpiger 277
3. Michael Moser 272
4. Lukas Bissig 256
5. Armon Orlik 249
6. Michael Gwerder 240
7. Lario Kramer 240
8. Damian Ott 238
9. Marcel Bieri 234
10. Werner Schlegel 234

 

Quelle: belmedia-Redaktion
Bildquelle: Symbolbild – Titelbild – KI-generiert

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