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Reisen mit Sportausrüstung: Fahrrad, Ski und Golfgepäck bei Flügen richtig anmelden

Fahrräder, Ski und Golfschläger gelten bei Flugreisen je nach Airline, Tarif und Abmessungen als normales Aufgabegepäck, Sportgepäck oder Sperrgepäck. Eine frühzeitige Anmeldung ist wichtig, weil der Frachtraum begrenzt sein kann und selbst korrekt bezahlte Ausrüstung nicht auf jedem Flug automatisch angenommen wird. Entscheidend sind die Regeln der tatsächlich ausführenden Fluggesellschaft. Masse, Gewicht, Verpackung und Inhalt müssen für Hin-, Anschluss- und Rückflug einzeln geprüft werden. Besondere Vorsicht gilt bei E-Bikes, elektrischen Golftrolleys, Lawinenrucksäcken und anderen Ausrüstungsgegenständen mit Akkus oder Druckkartuschen.

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