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Haaland verklagt Norwegian wegen Werbung mit seinem früheren Zopf

Erling Haaland zieht gegen die norwegische Fluggesellschaft Norwegian vor Gericht. Der Stürmer und sein Unternehmen York Promotions werfen der Airline vor, während der Fussball-WM charakteristische Merkmale Haalands ohne Zustimmung für die Vermarktung von Flugtickets verwendet zu haben. Im Zentrum des Streits steht offenbar ein inzwischen gelöschter Social-Media-Beitrag mit einem Norwegian-Flugzeug und einem montierten blonden Pferdeschwanz. Haalands Anwalt Thomas Hagen bestätigte, dass im Namen des Spielers und von York Promotions Klage gegen Norwegian Air Shuttle ASA eingereicht wurde. Nach Angaben aus Norwegen geht es um einen möglichen Verstoss gegen das Marketingrecht. Welche konkrete Entschädigung Haaland verlangt, ist bislang nicht öffentlich bekannt. Besonders kurios ist der Zeitpunkt: Der blonde Zopf, der während der WM zu einem der auffälligsten äusseren Merkmale des Norwegers geworden war, gehört inzwischen der Vergangenheit an. Haaland trägt seit Saisonbeginn deutlich kürzere Haare. Sportlich änderte sich mit seinem neuen Look allerdings wenig – der Manchester-City-Stürmer trifft weiterhin regelmässig.

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Reisen mit Sportausrüstung: Fahrrad, Ski und Golfgepäck bei Flügen richtig anmelden

Fahrräder, Ski und Golfschläger gelten bei Flugreisen je nach Airline, Tarif und Abmessungen als normales Aufgabegepäck, Sportgepäck oder Sperrgepäck. Eine frühzeitige Anmeldung ist wichtig, weil der Frachtraum begrenzt sein kann und selbst korrekt bezahlte Ausrüstung nicht auf jedem Flug automatisch angenommen wird. Entscheidend sind die Regeln der tatsächlich ausführenden Fluggesellschaft. Masse, Gewicht, Verpackung und Inhalt müssen für Hin-, Anschluss- und Rückflug einzeln geprüft werden. Besondere Vorsicht gilt bei E-Bikes, elektrischen Golftrolleys, Lawinenrucksäcken und anderen Ausrüstungsgegenständen mit Akkus oder Druckkartuschen.

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