Lobalus Olympia-Start für die Schweiz 2028 ist in Gefahr

Dominic Lobalu gehört zu den grössten Schweizer Medaillenhoffnungen für die Olympischen Spiele 2028 in Los Angeles. Trotzdem ist weiterhin offen, ob der 28-jährige Langstreckenläufer dort überhaupt für die Schweiz antreten darf – das fehlende Schweizer Bürgerrecht bleibt ein entscheidendes Hindernis.

Wie die «bz Basel» berichtet, hält das Internationale Olympische Komitee an den Nationalitätsregeln der Olympischen Charta fest. Bereits für Paris 2024 hatte das IOC Lobalu einen Start für die Schweiz verweigert, obwohl World Athletics ihn für internationale Meisterschaften unter Schweizer Flagge zugelassen hatte.

Die Situation ist für Swiss Athletics besonders brisant. Der Verband zählt Lobalu zu acht Athletinnen und Athleten, die im Projekt «NextLevel» als sogenannte «Olympic Medal Potentials» für Los Angeles 2028 gezielt unterstützt werden.

IOC-Regel bleibt das zentrale Problem

Nach Regel 41 der derzeit geltenden Olympischen Charta muss eine Athletin oder ein Athlet grundsätzlich Staatsangehöriger jenes Landes sein, dessen Nationales Olympisches Komitee ihn für die Spiele meldet.

Über besondere Fälle entscheidet allerdings der IOC-Exekutivrat. Genau auf eine solche Lösung hatte Swiss Athletics bereits vor den Spielen von Paris gehofft.

World Athletics hatte Lobalu am 10. Mai 2024 die uneingeschränkte Berechtigung erteilt, die Schweiz an internationalen Meisterschaften zu vertreten. Nur wenige Wochen später gewann er bei der EM in Rom Gold über 10’000 Meter und Bronze über 5000 Meter.

Das IOC übernahm diesen Entscheid für Paris jedoch nicht. Weil Lobalu keinen Schweizer Pass besitzt, durfte er nicht als Mitglied des Schweizer Olympiateams starten. Stattdessen erhielt er eine Einladung für das Olympic Refugee Team.

Für Los Angeles ist bislang keine Änderung dieser Ausgangslage bekannt. Laut «bz Basel» gab das IOC auf die Frage nach einer möglichen Ausnahme für 2028 keine konkrete Zusage.

Schweizer Pass kommt regulär zu spät

Eine gewöhnliche Einbürgerung dürfte das Problem bis zu den Spielen nicht lösen. Nach Angaben von Swiss Athletics kann Lobalu aufgrund der gesetzlichen Fristen frühestens Ende 2031 ein ordentliches Einbürgerungsgesuch stellen.

Damit liegt dieser Zeitpunkt rund drei Jahre nach den Olympischen Spielen von Los Angeles.

Swiss-Athletics-Präsident Christoph Seiler macht keinen Hehl daraus, wie der Verband die Situation beurteilt. Gegenüber der «bz Basel» betonte er, Lobalu sei ein Schweizer Athlet, vollständig integriert und akzeptiert. Der Verband hinterfrage deshalb die Haltung des IOC.

Sportlich tritt der Läufer des LC Brühl längst für die Schweiz an. Auch an der EM 2026 in Birmingham gehörte er zum Schweizer Team und gewann über 10’000 Meter die Silbermedaille. Über 5000 Meter belegte er Rang sieben.

Zuletzt gehörte Lobalu auch zum Schweizer Aufgebot beim Diamond-League-Final in Brüssel.

Paris endete vierzehn Hundertstel neben Bronze

Wie gross Lobalus olympisches Potenzial ist, zeigte sich bereits 2024 in Paris. Im Trikot des Refugee Olympic Teams erreichte er den Final über 5000 Meter.

Dort lief Lobalu in 13:15,27 Minuten auf Rang vier. Auf den amerikanischen Bronzemedaillengewinner Grant Fisher fehlten ihm lediglich 14 Hundertstelsekunden.

Dieser vierte Platz macht verständlich, warum Swiss Athletics ihn für 2028 zu den aussichtsreichsten Medaillenkandidaten zählt. Mit dem Projekt «NextLevel» unterstützt der Verband neben Lobalu auch Annik Kälin, Ditaji Kambundji, Mujinga Kambundji, Angelica Moser, Audrey Werro, Simon Ehammer und Jason Joseph besonders gezielt.

Bei Lobalu besteht jedoch die ungewöhnliche Situation, dass nicht nur Form, Gesundheit und Qualifikation über den Olympia-Traum entscheiden.

Auch Einreise in die USA muss geklärt werden

Zusätzlich zur Frage der olympischen Startberechtigung könnte die Einreise in die Vereinigten Staaten zum Thema werden. Seit Januar 2026 gelten in den USA umfassende Einreise- und Visabeschränkungen für Staatsangehörige mehrerer Länder, darunter Südsudan.

Die amerikanischen Bestimmungen sehen allerdings ausdrücklich Ausnahmen für Teilnehmer bestimmter grosser Sportveranstaltungen vor. Damit bedeutet die Regelung nicht automatisch, dass ein Olympia-Start Lobalus an der Einreise scheitern würde.

Wie ein konkreter Fall für Los Angeles 2028 behandelt wird, muss dennoch rechtzeitig geklärt werden. Das IOC verweist laut «bz Basel» auf Verpflichtungen im Gastgebervertrag und auf die Zusammenarbeit des Organisationskomitees LA28 mit den amerikanischen Behörden bei Einreise- und Visafragen.

Für Lobalu bleibt damit vorerst eine ungewöhnliche Unsicherheit. Sportlich gehört er zu den stärksten Schweizer Langstreckenläufern und zu den realistischen Olympia-Medaillenkandidaten. Ob er 2028 tatsächlich im Schweizer Dress um Edelmetall laufen darf, hängt aber weiterhin von Entscheiden ausserhalb der Laufbahn ab.

 

Quelle: belmedia-Redaktion
Bildquelle: Symbolbild – Titelbild – KI-generiert

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